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   BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56   

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https://dejure.org/1956,1310
BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56 (https://dejure.org/1956,1310)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1956 - 4 StR 171/56 (https://dejure.org/1956,1310)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1956 - 4 StR 171/56 (https://dejure.org/1956,1310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Begriffs des "Verletzten" im Sinne von § 18 Abs. 1 Straffreiheitsgesetz 1954 (StFrG 1954) - Antrag auf Fortsetzung eines Verfahrens durch den Vorgesetzten des Betroffenen - Prüfungsumfang des Feststellungsverfahrens nach § 18 StFrG 1954 - Voraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 265
  • NJW 1956, 1367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 427/54
    Auszug aus BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56
    Bedeutungslos ist es schliesslich auch, dass der Feststellungsantrag nach Ablauf der Antragsfrist mehrfach geändert und näher begründet worden ist (BGHSt 7, 385, 387) [BGH 03.06.1955 - 2 StR 427/54].

    Wenn das Landgericht diese Hauptvorwürfe zu Beginn seiner Darlegungen als "Obersätze" bezeichnet hat, als eine "Mischung aus Tatsachen und Werturteilen" oder "Schlussfolgerungen" aus bestimmten tatsächlichen Vorgängen, so schliesst dies die Annahme ehrenrühriger Behauptungen tatsächlicher Art im Sinne des § 18 StFrG nicht aus; denn als solche genügen auch beleidigende Werturteile, wenn sie eine Behauptung tatsächlicher Art enthalten (BGHSt 7, 385, 391) [BGH 03.06.1955 - 2 StR 427/54].

  • RG, 18.02.1889 - 68/89

    Hat der frühere oder der gegenwärtige Vorgesetzte den Strafantrag zu stellen, im

    Auszug aus BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56
    Zur Stellung des Strafantrags und mithin auch des Feststellungsantrages ist grundsätzlich der Vorgesetzte derjenigen Dienststelle berufen, welcher der Beamte zur Zeit der gegen ihn begangenen Beleidigung angehört, weil es nur auf die Wahrung der Belange dieser Dienststelle ankommt (RGSt 19, 23).
  • RG, 17.10.1940 - 2 D 467/40

    Den parteiamtlichen Vorgesetzten der Dienststellen der NSDAP. steht in

    Auszug aus BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56
    Zur Wahrung ihres Ansehens, nicht bloss zum Ehrenschutz des unmittelbar Beleidigten, dient das dem Vorgesetzten zustehende selbständige Strafantragsrecht des § 196 StGB (RGSt 74, 312).
  • RG, 16.02.1926 - I 23/26

    Wann ist neben dem amtlichen Vorgesetzten auch dem Beleidigten selbst die

    Auszug aus BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56
    Dadurch erhält er nach § 18 Abs. 2 Satz 2 StFrG die Rechte eines Nebenklägers (vgl RGSt 60, 80).
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Ihr Antragsrecht ist zum einen Ausfluß der Fürsorgepflicht gegenüber den der Dienstaufsicht unterstehenden Personen, zum anderen beruht es darauf, daß durch die Tat die Anstellungsbehörde regelmäßig mitbetroffen ist (BGHSt 7, 256, 260; 9, 265, 266).
  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Das entspricht der in Rechtsprechung und im Schrifttum ganz vorherrschenden Meinung (BGHSt 6, 186, 187; 9, 265, 266; Herdegen in LK 9. Aufl. Rdnr. 15 vor § 185 und § 196 Rdnr. 2, 3; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 21. Aufl. Rdnr. 4 vor § 185; Rudolphi in SK Rdnr. 8 vor § 185; vgl. auch für gesetzgeberische Körperschaften das allerdings nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 227/76).
  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 424/63

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer üblen Nachrede - Sinn

    Er war antragsberechtigt (BGHSt 9, 265) und hat in seinem Schreiben vom 19. August 1954 (Bl. 433 bis 439 d.A.) "fürsorglich" auch für den Fall, daß in der Hauptverhandlung die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes 1954 erwogen werde, beantragt, die Unwahrheit oder die Haltlosigkeit der Angriffe des Beschwerdeführers gegen Professor Dr. K. festzustellen.
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